Ihre Ansprüche auf Kostenerstattung durch den Staat
Wir stellen Ansprüche von Kindern, Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe vor (A.) und informieren über weitere Leitungen für Mutter und Kind (B. – G.)
A. Leistungen für Bildung und Teilhabe zugunsten bedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener
Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier hilft das Bundesgesetz zu „Bildungs- und Teilhabeleistungen“, das sogenannten Bildungspaket, das wir nachfolgend in den Grundzügen vorstellen (Nr. 1.), die Anspruchsberechtigten vorstellen (Nr. 2.) und die Behörden für eine Beratung und Antragsstellung benennen (Nr. 3.).
Von diesen Ansprüchen können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.
1. Ihr Anspruch auf Mittagessen, Nachhilfe, Musik- und Sport
Der Staat übernimmt zugunsten Ihres Kindes bis zum 25. Lebensjahr u.a. (teilweise) die Kosten für
- die Monatskarte für die Bahn-/ Busfahrt zur Schule gegen eine Schulbescheinigung und Quittungen,
- den persönlichen Schulbedarf (156 Euro/ Jahr) zum Beispiel Schulranzen, Sportzeug, Stifte, Füller, Hefte, Taschenrechner oder Bastelmaterial gegen Vorlage einer Schulbescheinigung,
- das gemeinschaftliche Mittagessen in Hort, Kita, bei Tagesmutter/ -vater oder der Schule gegen Rechnungen/ Quittungen,
- eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten ohne Taschengeld),
- mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
- für das Lernziel des Kindes geeignete Lernförderung (Nachhilfe) in voller Höhe, wenn die Schule dies nicht (ausreichend) anbietet (Bescheinigung des Förderbedarfs durch den/ die FachlehrerIn und Vorlage von Rechnungen),
- der Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (wie etwa Babyschwimmen, Babymassage, Musikunterricht, Mitgliedschaft in einem Sport- oder Kulturverein, Museumsbesuche im Rahmen der kulturellen Bildung - nicht zur individuellen Freizeitgestaltung, andere gemeinschaftliche Aktivitäten kultureller Bildung oder Ferienangebote) in Höhe von 180 Euro, wozu es ausreicht, dass nur eine bestimmte Aktivität nachweislich tatsächlich wahrgenommen wird (einfacher Nachweis),
- ein zur Ausbildung notwendiges Sportgerät oder Musikinstrument (Rechnung).
2. Anspruchsberechtigung
Voraussetzung für einen Anspruch ist es, dass Sie oder Ihre Familie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) oder
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein Anspruch besteht aber auch, wenn Sie die die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle der sog. Bedarfsauslösung).
Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung schließt den Anspruch aus.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind geregelt im § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie im § 28 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) und im § 34 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII). Mehr dazu finden unter:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/bildung-und-teilhabe
3. Beratung und Antragstellung
Ihre offenen Fragen zu den Ansprüchen beantworten das Job-Center für Arbeitsmarktintegration Worms oder das Bürgerbüro-Soziales im Wormser Rathaus.
In Worms beantragen Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld die Leistungen beim JA - Job-Center für Arbeitsmarktintegration Worms (Schönauer Straße 2, 67547 Worms, Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7:30 - 12:00, Montags auch von 13:00 - 15:30 Uhr und Donnerstags auch von 13:00 - 18:00 Uhr).
Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragen in Worms die Leistungen beim Bürgerbüro-Soziales im Rathaus (Raum 27 im Erdgeschoss, Marktplatz 2, 67547 Worms, Tel.: 06241 8535757, Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr)
Sie müssen in der Regel die Voraussetzungen (oben Nr. 2) schriftlich nachweisen, damit Ihr zu stellender Antrag bewilligt werden kann. Leistungen aus dem Bildungspaket sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen (in Form von Gutscheinen). Sie erhalten sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
B. Mutterschaftsleistungen
Mutterschaftsleistungen sichern Ihr Einkommen, wenn Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen, zum Beispiel während der Mutterschutzfristen. Hier erfahren Sie mehr zu den Mutterschaftsleistungen:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschaftsleistungen
C. Elterngeld
Neben diesen Leistungen aus dem Bildungspaket gibt es viele weitere staatliche Mittel, die Familien nutzen können. Wer Kinder hat oder schwanger ist, ist besonderen Belastungen ausgesetzt. Unter anderem haben sie mehr Ausgaben beziehungsweise höhere Kosten. Es gibt darum eine Reihe von staatlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, die Eltern, Alleinerziehende und Schwangere entlasten. Einen Anspruch auf Elterngeld haben sie, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr wie bisher erwerbstätig sind und weniger Einkommen haben (z.B. Teilzeit-Stelle). Bei den lokalen Elterngeldstellen können Sie Elterngeld beantragen.
D. Steuerentlastung
Familien werden auch steuerlich entlastet. Damit bleibt den Familien mehr Netto vom Brutto. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Steuerentlastungen:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen
E. Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie Ihr Kind getrennt oder allein erziehen und der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind gar nicht oder nicht vollständig nachkommt, können Sie Unterhaltsvorschuss bekommen. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern. Hier finden Sie weitere Informationen zu Unterstützungen für getrennt und allein Erziehende:
https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/trennung/allein-und-getrennt-erziehende-eltern
F. Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Hier erfahren Sie mehr zum Kinderzuschlag;
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag
G. Bundesstiftung Mutter und Kind
Wenn Sie ein kleines Einkommen haben und ein Kind erwarten, können Sie auch finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind beantragen.
https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
Den Antrag müssen Sie persönlich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle stellen. In Worms sind das etwa die Beratungsstelle für Schwangere in Not und Konfliktsituationen (Seminariumsgasse 4 – 6, Tel. 06241 92029-0) oder das Stadtteilbüro Nordend Caritasverband Worms (Radgrubenweg 1, Tel. 06241 49199).
II. Weitere Informationen
Das „Starke-Familien-Checkheft“ gibt Ihnen einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit den wichtigsten Infos zum Heraustrennen. Sie können die Broschüre auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestellen oder mit dem Link am Textende herunterladen.
Informationen in 10 Fremdsprachen
Über Familienleistungen informiert das Familienportal. In zehn verschiedenen Sprachen stehen von nun an leicht verständliche Informationen und Erklärvideos zu den einzelnen Leistungen bereit. Zu diesen gehören neben dem Kindergeld, die Mutterschaftsleistungen, das Elterngeld, die Steuerentlastung, der Unterhaltsvorschuss und der Kinderzuschlag. So können sich auch Familien oder Interessierte nicht-deutscher Herkunftssprache umfassend informieren.
https://www.fruehe-chancen.de/aktuelles/informationen-zu-familienleistungen-in-zehn-sprachen-verfuegbar/
III. Rückfragen an die Lions Worms
Eine wirksame Hilfe sind gesetzliche Ansprüche dann, wenn den Berechtigten die Förderung auch zufließt. Auch bei berechtigten Ansprüchen auf Förderung kann es Probleme bei der Antragstellung oder durch dessen Ablehnung geben. Wir Lions in Worms stehen dann für Rückfragen oder einen Rat zur Verfügung: https://worms.lions.de/kontakt
Auch wenn es wegen unserer Berufsbelastung ein paar Tage dauert, wir versprechen eine Rückäußerung und bei Bedarf vermitteln wir Ihnen auch einen Rat in einer persönlichen Sprechstunde.
IV. Spende zum Stärken der Lebenskompetenzen
Abschließend wenden wir uns an LeserInnen, die aufgrund ihres Einkommens die erläuterten Rechte nicht beanspruchen müssen. Unterstützen Sie bitte die Lions Worms mit Ihrer Spende bei der Förderung von Lebenskompetenzen in jedem Alter! Spenden erbitten wir an die
Vereinigung der Freunde des Lions Clubs e.V.,
Volksbank Alzey-Worms
IBAN: DE94 5509 1200 0018 1902 14
BIC: GENODE61AZY
Spendenstichwort: Lebenskompetenzen stärken