Wenn Sie spenden möchten, nutzen Sie bitte das Konto unseres Fördervereins:
Vereinigung der Freunde des Lions Clubs Worms e.V.
bei Volksbank Alzey-Worms
IBAN DE94 5509 1200 0018 1902 14
BIC: GENODE61AZY
Bitte geben Sie Ihre Adresse an, sofern Sie eine Spendenbescheinigung erhalten möchten.
Bis zu einem Betrag von 300 € je Spende genügt zur Vorlage beim Finanzamt ein einfacher Nachweis in Form eines Kontoauszugs oder Einzahlungsbelegs, aus dem hervorgeht, an wen die Spende gezahlt wurde.
Bitte geben Sie einen Verwendungszweck an, wenn Sie Ihre Spende einem bestimmten Projekt zuordnen möchten. Informationen zu unseren Projekten erhalten Sie auf Anfrage unter "Kontakt" in der Fußleiste.
Ihre Spende wird für den genannten Verwendungszweck verwendet. Wenn kein Verwendungszweck oder "allgemeine Spende" angegeben wird, setzen wir Ihre Spende im Rahmen unsere gemeinnützigen Projekte ein.
Wir sind i.S. von §§ 51 ff. Abgabenordnung wegen Förderung mildtätiger Zwecke,
- Förderung der Altenhilfe
- Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
- Förderung der Erziehung
- Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
- Förderung der Jugendhilfe
- Förderung der Kriminalprävention
- Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten und von Tierseuchen
- Förderung der Religion
- Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
- Förderung der Unfallverhütung
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Förderung des Arbeitsschutzes
- Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Förderung des Feuerschutzes
- Förderung des Katastrophen- und Zivilschutzes
- Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
- Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
- Förderung des Sports
- Förderung des Tierschutzes
- Förderung des Umweltschutzes einschließlich Klimaschutz
- Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Förderung von Kunst und Kultur
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden, Aktenzeichen 44/673/06525 vom 05.06.2024 für das Jahr 2021 bis 2023 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.


